Normen und Zulassungen
Für folgende Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen existieren DIN-Normen.
DIN 1101 |
| Holzwolleleichtbauplatten; Anforderungen, Prüfungen |
DIN 1102 |
| Holzwolleleichtbauplatten; Verwendung, Verarbeitung |
DIN 68750 |
| Holzfaserdämmplatten porös |
DIN 68752 |
| Holzfaserplatten bitumenhaltig |
DIN 18165 |
| Kokosfasern |
DIN 18161 |
| Kork |
Wenn ein Produkt unter keine Norm fällt, sollten die jeweiligen Hersteller auf jeden Fall eine bauaufsichtliche Zulassung vom „Deutschen Institut für Bautechnik“ vorweisen können. Eine weitere „Qualitätssicherung“ findet dann, ähnlich wie bei genormten Produkten, durch Übereinstimmungsnachweise statt. Fallen die hiermit verbundenen Prüfungen durch anerkannte Zertifizierungs- und Überwachungsstellen positiv aus, wird ein Übereinstimmungszertifikat erteilt und die Produkte bzw. deren Verpackungen müssen mit dem Übereinstimmungszeichen versehen werden.
Sind Dämmstoffe nicht zugelassen, besteht die Möglichkeit der Zulassung im Einzelfall oder die Absicherung durch den Hersteller. Des Weiteren bieten Regelwerke Informationen und Planungsvorgaben und somit eine Absicherung.